Kaufvertrag

Bei der Übernahme einer Praxis wird ein Kaufvertrag aufgesetzt. Vertragsgegenstand ist dabei der Praxiskauf, der die Übernahme der Praxiseinrichtung und des immateriellen Wertes beinhaltet. Bei der Aufsetzung des Vertrages sind wichtige Dinge zu beachten und Klauseln einzufügen. Darum sollte in jedem Fall für jede Praxisübernahme ein eigener Vertrag aufgesetzt und von der Übernahme von alten Verträgen oder Mustervorlagen abgesehen werden. Hier besteht die Gefahr, dass grundlegende Änderungen nicht beachtet werden oder der Vertrag nicht auf die individuelle Situation der Praxisübernahme abgestimmt ist.

Die folgenden Texte liefern einen Überblick über wichitge Klauseln, die in einem Praxiskaufvertrag festgehalten werden sollten. Diese stellen jedoch nur einen Leitfaden dar. Der Vertrag sollte stets in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Anwalt erstellt werden.



Übernahme einer Arztpraxis - Schritte in die Selbstständigkeit

Weiterhin die Tätigkeit als Klinikarzt oder eine eigene Praxis? Alle Ärzte stehen irgendwann in ihrer Berufslaufbahn vor dieser weitreichenden Entscheidung. Eine eigene Praxis zu gründen birgt viele ungeahnte Schwierigkeiten.

Viele Ärzte entscheiden sich aus zwei Gründen dafür, eine bereits bestehende Praxis zu Übernehmen: Auf der einen Seite geht es mit weniger Aufwand einher, eine bestehende Praxis zu Übernehmen, andererseits sind Praxisneugründungen selten geworden, da Niederlassungen nur noch in unterversorgten Gebieten zugelassen werden.