Gewährleistungen

Bei der Aufsetzung des Vertrages müssen einige wichtige Klauseln unbedingt enthalten sein. Auf Aspekte wie die Konkurrenzschutzklausel, die Klausel zur Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel sowie die Aufhebung des Rücktrittsrechts sollten sowohl Verkäufer als auch Käufer unbedingt wert legen.

Da bei der Aufsetzung des Kaufvertrages der Ausgang der Zulassungsverfahren noch ungewiss und nie mit Sicherheit vorausehbar ist, sollte der Vertrag eine Klausel beinhalten, die besagt, dass der Vertrag nur seine Gültigkeit erhält, sofern der Nachfolger seine Zulassung erhält.

Der Kaufvertrag sollte eine Klausel enthalten, in der die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel geregelt wird. Zudem sollte das gesetzliche Recht vom Kaufvertrag zurücktreten zu können ausgeschlossen werden. Nur so können unüberwindbare Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages vermieden werden. Zudem kann die Patientenkartei nicht einfach ohne die Zustimmung der Patienten übernommen werden.

Eine weitere Klausel im Vertrag ist besonders für den Käufer von großer Bedeutung: Die Wettbewerbsklausel besagt, dass sich der abgebende Arzt sich nicht wieder im Einzugsbereich der alten Praxis niederlassen darf. Ein wirksames Wettbewerbsverbot muss in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht angemessen und mit einer Vertragsstrafe verbunden sein. Der Einfluss des früheren Praxisinhabers sollte auf keinen Fall unterschätzt werden. Eine weitere Klausel im Vertrag kann regeln, dass sich der abgebende Arzt für die Rückführung der Patienten in die Praxis einsetzt. Dabei darf er den Patienten gegenüber keinen anderen Arzt empfehlen.



Übernahme einer Arztpraxis - Schritte in die Selbstständigkeit

Weiterhin die Tätigkeit als Klinikarzt oder eine eigene Praxis? Alle Ärzte stehen irgendwann in ihrer Berufslaufbahn vor dieser weitreichenden Entscheidung. Eine eigene Praxis zu gründen birgt viele ungeahnte Schwierigkeiten.

Viele Ärzte entscheiden sich aus zwei Gründen dafür, eine bereits bestehende Praxis zu Übernehmen: Auf der einen Seite geht es mit weniger Aufwand einher, eine bestehende Praxis zu Übernehmen, andererseits sind Praxisneugründungen selten geworden, da Niederlassungen nur noch in unterversorgten Gebieten zugelassen werden.